
Der Austausch eines Wärmeerzeugers oder die Umstellung auf einen anderen Brennstoff zieht oftmals eine Kaminsanierung bzw. Kaminmodernisierung nach sich.
Bei Querschnittsreduzierungen an Hausschornsteinen sind die "Richtlinien für
Querschnittsverminderungen an Hausschornsteinen" des Instituts für Bautechnik in Berlin anzuwenden. Darüberhinaus können länderspezifische Vorschriften z.B. Einführungserlasse bestehen, die selbstverständlich bei der Ausführung und bei der Bauabnahme zu berücksichtigen sind. Querschnittsverminderungen dürfen nur an bestehenden Schornsteinen durchgeführt werden, die mit Ausnahme des zu großen Querschnitts in baulich einwandfreiem Zustand sind.
Der Bezirksschornsteinfegermeister ist zur Beurteilung des Schornsteins auf
bauliche Mängel hinzuzuziehen. Der Schornstein muss stand – , brand – und betriebssicher sein, sowie vorher gereinigt werden. Vor der Schornsteinsanierung muß der Schornstein so wiederhergestellt werden,
daß er die Anforderungen der DIN 18 160 Teil 1 erfüllt. Auf folgende Schäden ist besonders zu achten:
An der Schornsteinmündung ist die Betonabdeckung gerissen oder verwittert.
Die Bewehrungsstäbe liegen frei und sind korrodiert. Der Schornsteinkopf ist
verwittert, Aufplatzungen am Mauerwerk oder Risse im Mauerwerk sind vorhanden.
Der Fugenmörtel ist ausgesprengt. Der Kalk, das Bindemittel des Mörtels, hat sich durch chemische Umwandlung zersetzt. Der Dachdurchgang des Schornsteins ist durch undichte Verwahrbleche nicht wasserdicht.
Das Mauerwerk des Schornsteins im Speicher hat Risse oder Mörtelabplatzungen, der ist so stark versottet, daß sich das Bindemittel des Mörtels chemisch umgewandelt hat. Schornsteinreinigungsöffnungen undicht angeschlossen.Die Standsicherheit ist nicht mehr gewährleistet. Das Mauerwerk ist an den Rauchrohranschlüssen gerissen oder undicht. Nicht mehr benützte Rauchrohranschlüsse sind nicht zugemauert. Der Verputz an den Außenflächen der Schornsteine ist gerissen oder abgefallen. Risse im Mauerwerk des Schornsteins, Austritt von Abgasen durch undichtes Mauerwerk.
Festlegung des lichten Querschnittes und der Ausführungsart
Die Ausführungsart wird nach der fachlichen Beurteilung der gesamten Feuerungsanlage
unter Berücksichtigung des baulichen Zustandes des Schornsteins gewählt.
Dies bedeutet, dass für jede Schornsteinsanierung eine Querschnittsberechnung
durchzuführen ist, und je nach Baurecht vom Bezirksschornsteinfegermeister
ausgeführt oder überprüft werden muss. Für jedes Einbauverfahren sind von der ausführenden Schornsteinsanierungsfirma
die entsprechenden Zulassungen vorzulegen.
Beispiel:
Querschnittsverminderung von Hausschornsteinen.
Häufig werden bei Querschnittsverminderungen nachfolgende Punkte nicht
fachgerecht ausgeführt bzw. zu wenig beachtet:
— Einsatzrohr ohne Prüfzeichen bzw. bauaufsichtliche Zulassung
— Oberes Abschlußblech mangelhaft
— Unzureichende Befestigung des Abschlußbleches
— Verwendung nicht geeigneter Silikone zur Abdichtung
— Fehlende oder zu wenig Abstandhalter
— Mangelhafte Feuerstättenanschlüsse
— Überschreiten der maximalen Bauhöhe
— Mangelhafte Ausführung der Reinigungsöffnungen
— Mangelhafte Kondensatschale/ Kondensatablauf
— Ungeeignetes Material für den jeweiligen Brennstoff / Feuerstätte
— Schallübertragung
— Falscher Querschnitt
— Beschädigte Einsatzrohre
— Falsche Wärmedämmung
— Großflächige Beschädigung des Kaminschachtes
— Ungeeignete Schachthinterlüftung